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   VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730   

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https://dejure.org/2023,12269
VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730 (https://dejure.org/2023,12269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730 (https://dejure.org/2023,12269)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2023 - 2 ZB 22.1730 (https://dejure.org/2023,12269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 59
    Erfolglose Nachbarklage - Einhaltung von Abstandsflächen

  • IWW

    BayBO Art. 59

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschattung einer PV-Anlage ist im Innenstadtbereich hinzunehmen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschattung einer Photovoltaik-Anlage ist im Innenstadtbereich hinzunehmen! (IBR 2023, 643)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
    Auch scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Belichtung, Belüftung und Besonnung in aller Regel aus, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 2 B 16.2432 - juris; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris).

    Selbst eine vollständige Verschattung wäre angesichts der beschränkten Dauer der Beeinträchtigung nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v.9.12.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
    Der Kläger erkennt auch grundsätzlich den Rechtssatz an, dass dabei, wenn sich wie im vorliegenden Fall die Sach- und Rechtslage zugunsten des Bauherrn geändert hat, materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 23.04.1998 - 4 B 40/98 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 2 B 16.2432

    Verstoß eines grenzständig errichteten Gebäudes gegen das Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
    Auch scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im Hinblick auf die Belichtung, Belüftung und Besonnung in aller Regel aus, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 2 B 16.2432 - juris; B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris).
  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340

    Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
    Das Erstgericht ist dabei rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass bei nicht überbaubaren Flächen privater Grundstücke diese abstandsflächenrechtlich grundsätzlich den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris).
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, dass mögliche Verringerungen des Lichteinfalls bzw. eine weiter zunehmende Verschattung in aller Regel in bebauten Ortslagen und insbesondere in dicht bebauten innerstädtischen Bereichen grundsätzlich hinzunehmen sind und dies grundsätzlich selbst dann gilt, wenn Verschattungen zu finanziellen Einbußen hinsichtlich der Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen führen (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris).
  • VG München, 16.08.2023 - M 9 SN 23.1436

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen, Privates

    Nicht überbaubare Grundstücksflächen stehen daher, wenn ein Grundstück desselben Eigentümers angrenzt, nur diesem für Abstandsflächen zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2023 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 ff., insbesondere Rn. 25 f.).
  • VG München, 10.10.2023 - M 8 SN 23.4183

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften, Keine Anwendung des

    In solchen Fällen ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang dem Eigentümergrundstück zugeordnet, sodass sich nur die Abstandsflächen der Gebäude auf den Eigentümergrundstücken auf die Wegefläche erstrecken dürfen, nicht auch die von Gebäuden auf angrenzenden Drittgrundstücken (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 5 Satz 1 BayBO 1998; U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46; zu Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO: BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6; B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - Rn. 43; VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39).
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